Der ROYES dental Garantie-Pass für Patienten

Im ROYES.dental Garantie-Pass werden die persönlichen Garantie- und Gewährleistungen Ihres Zahnersatzes hinterlegt, der individuell und mit größter Sorgfalt für Sie gefertigt wurde. So haben Sie stets alle Informationen im Überblick. Auf Wunsch geben wir Ihnen, abweichend von der gesetzlichen 2 Jahresgarantie auf Ihren bei uns gefertigten Zahnersatz 5 Jahre Garantie! Auch die verwendeten Materialien werden hier hinterlegt, so dass Sie stets alle Informationen im Überblick haben. Der ROYES.dental Garantie-Pass für Patienten bietet ebenso einen Überblick über alle notwendigen zahnärztlichen Kontrollen, sowie über alle wichtigen Kontaktinformationen.

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

herzlichen Glückwunsch und vielen Dank, dass sie sich für einen hochwertigen Zahnersatz aus dem ROYES.dental Meisterlabor entschieden haben!

Schöne, intakte Zähne bedeuten Lebensqualität. Sie sind wichtig für ihre Gesundheit und ihr persönliches Wohlbefinden.

Ihr Zahnersatz ist ein Medizinprodukt, das individuell und mit größter Sorgfalt im Auftrag ihres Zahnarztes für Sie persönlich gefertigt wurde – nach dem neuesten Stand der Technik und unter Verwendung ausschließlich für Medizinprodukte zugelassener und CE-geprüfter Materialien.

Die Länge des Garantieanspruches richtet sich nach der Art des Zahnersatzes, der in unserem Meisterlabor gefertigt wurde. Ihre persönliche Garantiezeit ist in diesem Pass eingetragen sowie die Materialien, die verwendet wurden.

Für ihre Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Praxisteam und das Team von ROYES.dental bei Landshut in Niederbayern gerne zur Verfügung.

Die ROYES.dental Patientengarantie

ROYES.dental gewährt für den nebenstehend beschriebenen Zahnersatz die im Patienten-Pass eingetragene Gewährleistungszeit* im Rahmen der im Folgenden genannten Bestimmungen:

Royes.dental übernimmt die Gewährleistung für die handwerklich einwandfreie Herstellung des von ROYES.dental gefertigten Zahnersatz-Werkstücks. Verschleißteile wie z.B. Anker-, Geschiebe- oder Riegelteile sowie eine Haftung für zahnmedizinische Tätigkeiten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Patient ist verpflichtet, 1x jährlich eine professionelle Zahnreinigung (PZR) und 2x jährlich eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung des eingegliederten Zahnersatzes durch den Zahnarzt, der die Eingliederung vorgenommen hat, durchführen zu lassen. Dieses ist durch Stempel, sowie Unterschrift in den dafür vorgesehenen Feldern des Patienten-Passes eintragen zu lassen. Bei Nichteinhaltung der Kontrollen gilt die gesetzliche Garantie.

Mängel werden von ROYES.dental entweder durch Reparatur, Nachbesserung oder Neuanfertigung beseitigt. Der Patient ist nicht berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten von ROYES.dental bei einem anderen Dentallabor vornehmen zu lassen, wenn dieses nicht ausdrücklich durch ROYES.dental gewährt wurde.

Notwendige Korrekturen aufgrund von Veränderungen der anatomisch-klinischen Ausgangsposition (Unterfütterung, Erweiterung, etc.) oder Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung oder Beanspruchung zurückzuführen sind, fallen nicht unter diese Gewährleistung.

Ebenso erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn der Zahnersatz von Dritten verändert wird. Ansprüche sind unverzüglich durch den Patienten über den Zahnarzt, der den Zahnersatz eingegliedert hat, geltend zu machen. Folgeschäden werden durch diese erweiterte Gewährleistungszusage nicht abgedeckt. Die gesetzliche Gewährleistung wird durch diese Gewährleistungsbestimmungen nicht berührt. (Mustertext)